Bewerbung

Bewerbungsfristen

Die Bewerbungsfristen wurden mit der Änderungssatzung der Immatrikulationsordnung der Fachhochschule Eberswalde vom 14. Mai 2008 wie folgt geändert:

zum Sommersemester: im Zeitraum 01. Dezember bis zum 28. Februar
zum Wintersemester: im Zeitraum 01. Juni bis zum 5. September
des jeweiligen Jahres.

Diese Fristen gelten für nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge, zu denen auch der Masterstudiengang Öko-Agrarmanagement gehört.

Zugangsvoraussetzungen

Der Master ist konsekutiv. Voraussetzung für die Einschreibung ist ein:

  • Bachelorabschluss (mind. 180 Leistungspunkte),
  • Diplomabschluss (FH, Universität),
  • Magister oder
  • Staatsexamen (u.ä.) in Landwirtschaft oder anderen für den Master relevanten Studienrichtungen (landschafts-, betriebswirtschaft- oder lebensmittelbezogene Studiengänge).

 

Über die Anerkennung der individuellen Eignung entscheidet der Prüfungsausschuss im Einvernehmen mit der Studiengangsleitung.

Bewerbungsunterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular mit Passbild (Antrag auf Immatrikulation)
  • Hochschulzugangsberechtigung (Beglaubigter Abschlussnachweis wie Abitur, fachgebundene Hochschulreife etc.)
  • Urkunde und Abschlusszeugnis des Erststudiums
  • Lebenslauf

 

Informationen für Bewerber - Bewerbungsunterlagen

Die Unterlagen sind bei folgender Adresse einzureichen:

Fachhochschule Eberswalde
Abteilung Studentische Angelegenheiten
Friedrich-Ebert-Straße 28
16225 Eberswalde

 

Bei einer hohen Bewerberzahl behält sich die Fachhochschule Zulassungsbeschränkungen vor (z.B. Mindestnoten, Auswahlgespräche).

Abgabe der Bewerbungsunterlagen bei noch nicht vollständig abgeschlossenem Studium

Liegen zum Zeitpunkt der Bewerbung bis zum 28. Februar für die Einschreibung zum Sommersemester bzw. bis zum 5. September für die Einschreibung zum Wintersemester die Urkunde und das Abschlusszeugnis des vorhergehenden Studiums noch nicht vor, muss der Bewerber/die Bewerberin vom zuständigen Prüfungsamt Dokumente einreichen aus denen hervorgeht, dass alle notwendigen Prüfungen abgelegt und bestanden wurden.

Spätestens am 16. März 2009 müssen die Urkunde und das Abschlusszeugnis für die Aufnahme des Studiums im Sommersemester 2009 in der Abteilung Studentische Angelegenheiten vorliegen.

(letzte Änderung: 16.01.2009 von Gerriet Trei)

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