Senat

Der Senat der FH Eberswalde beaufsichtigt den Präsidenten in Bezug auf die Erfüllung seiner Aufgaben.

Der Senat ist zuständig für:

  1. den Erlass der Grundordnung und der sonstigen Satzungen der Hochschule, soweit sie nicht von den Fachbereichen zu erlassen sind, und die Stellungnahme zu den Satzungen der Fachbereiche, 

  2. die Entscheidung in grundsätzlichen Fragen der Lehre, der Forschung, des Studiums und der Prüfungen sowie der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, 

  3. die Entscheidung über den Entwicklungsplan der Hochschule, 

  4. die Wahl und die Abwahl der Präsidentin oder des Präsidenten und 

  5. die Entscheidung über die Vorschläge der Fachbereiche für die Berufung von Professorinnen und Professoren.
 Waldcampus FH Eberswalde
(letzte Änderung: 09.11.2008 von Christiane Bartsch)

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