Senat
Der Senat der FH Eberswalde beaufsichtigt den Präsidenten in Bezug auf die Erfüllung seiner Aufgaben. Der Senat ist zuständig für: - den Erlass der Grundordnung und der sonstigen Satzungen der Hochschule, soweit sie nicht von den Fachbereichen zu erlassen sind, und die Stellungnahme zu den Satzungen der Fachbereiche,
- die Entscheidung in grundsätzlichen Fragen der Lehre, der Forschung, des Studiums und der Prüfungen sowie der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses,
- die Entscheidung über den Entwicklungsplan der Hochschule,
- die Wahl und die Abwahl der Präsidentin oder des Präsidenten und
- die Entscheidung über die Vorschläge der Fachbereiche für die Berufung von Professorinnen und Professoren.
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(letzte Änderung: 09.11.2008 von Christiane Bartsch)