Hochschulverwaltung
Die Hochschulverwaltung wird vom Kanzler geleitet und besteht aus vier Abteilungen Haushalt, Personal, Studentische Angelegenheiten und Technische Dienste sowie dem Referat für Planung und Controlling.
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Die Hochschulverwaltung wird vom Kanzler geleitet und besteht aus vier Abteilungen Haushalt, Personal, Studentische Angelegenheiten und Technische Dienste sowie dem Referat für Planung und Controlling.
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