Der Senat der HNE Eberswalde beaufsichtigt den Präsidenten in Bezug auf die Erfüllung seiner Aufgaben.
Der Senat ist zuständig für: |
- Entscheidungen über grundsätzlichen Angelegenheiten der Studienorganisation und Lehre
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- den Erlass und die Änderung der Grundordnung und der sonstigen Satzungen der Hochschule, soweit sie nicht von den Fachbereichen zu erlassen sind
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- die Entscheidungen in grundsätzlichen Fragen der Forschung sowie der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
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- die Entscheidung über den Entwicklungsplan der Hochschule
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- die Entscheidung über die Vorschläge der Fachbereiche für die Berufung bzw. Entfristung von Professorinnen und Professoren
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- die Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten auf Vorschlag der Findungskommission sowie die Abwahl der Präsidentin oder des Präsidenten
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- Aufsicht über die Präsidentin oder den Präsidenten, insbesondere in Bezug auf den Rechenschaftsbericht und die Entlastung der Präsidentin oder des Präsidenten sowie in Bezug auf den Entwurf des Haushaltsplanes
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- die Entscheidung über die Bildung gemeinsamer Organisationseinheiten mit anderen Hochschulen gemäß § 71 Abs. 4 BbgHG
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Grundordnung der Hochschule und Geschäftsordnung des Senats
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