
Auslandsstudium mit Erasmus+
Auslandsstudium mit Erasmus+
Welche Voraussetzungen mĂŒssen Studierende erfĂŒllen, um ein ERASMUS+-Stipendium zu erhalten?
Studierende
mĂŒssen Staatsangehörige eines der ERASMUS+-ProgrammlĂ€nder sein
aus Nicht-EU-LĂ€ndern mĂŒssen regulĂ€r an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sein und ihr gesamtes Studium dort absolvieren
Bachelorstudent*innen: mĂŒssen mindestens 1 abgeschlossenes Studienjahr vor Antritt des Auslandsaufenthalts nachweisen
Masterstudent*innen: Förderung ab dem 1. Semester möglich
Modulwahl muss dem Curriculum und der StudienprĂŒfungsordnung (SPO) des Studiengangs an der Heimathochschule entsprechen
Sprachzertifikat entsprechend den Sprachanforderungen der Partnerhochschule
Es muss generell eine ERASMUS+-Kooperation zwischen der HNE Eberswalde und der Hochschule im Ausland bestehen
Was ist ein ERASMUS+ Zeitkontingent
Studierende haben die Möglichkeit, pro Studienzyklus (d.h. pro Bachelor und pro Master) eine ERASMUS+ Förderung fĂŒr jeweils und maximal 12 Monate zu erhalten.
NÀhere ErlÀuterungen:
Erasmus+-Auslandsaufenthalte (Studium und/oder Praktikum) können mit einer maximalen GesamtlÀnge von 12 Fördermonaten zu je 30 Fördertagen (360 Fördertage pro Studienzyklus) gefördert werden.
D.h., dass max. 12 Fördermonate im ersten Studienzyklus (Bachelor oder gleichwertig) und 12 Fördermonate im zweiten Studienzyklus (Master oder gleichwertig) gefördert werden können.
Die Dauer von Graduiertenpraktika (= Praktika nach Abschluss des Bachelor-/Masterstudiums) wird von dem Erasmus+-Zeitkontingent der vorangegangenen Studienphase abgezogen bzw. ist von der maximal möglichen Erasmus+-Förderdauer des vorangegangenen Studienzyklusâ im Voraus zu reservieren.
Das Auslandsstudium muss mind. 3 Monate, ein Auslandspraktikum mind. 2 Monate dauern.
ZusÀtzliche Fördermöglichkeiten
Auslandsförderung mit BAföG: Alle wichtigen Informationen zum Auslands-BAföG finden sie auf den Seiten des Bundesministeriums fĂŒr Bildung und Forschung.
Schritte zu einer erfolgreichen Bewerbung
A. Sprachkenntnisse frĂŒhzeitig erwerben und zertifizieren lassen (z.B. ĂŒber das Sprachenzentrum der HNEE)
B. Bewerbungsfristen beachten
- fĂŒr das kommende Wintersemester: 15. April
- fĂŒr das kommende Sommersemester: 15. Oktober
C. Suche nach geeigneter Partnerhochschule (v.a. vorhandene Sprachkenntnisse, Ăberschneidung der Studieninhalte)
- Wahl der ERASMUS+-Partnerhochschule. Bitte beachten: Voraussetzung ist ein bestehender Kooperationsvertrag!
D. ggf. Beratungstermin mit International Office und / oder der Studiengangsleitung an der HNEE
- Bei RĂŒckfragen zum Bewerbungsverfahren oder an der gewĂŒnschten Partnerhochschule nötigen Sprachkenntnissen vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin unter international@hnee.de.
- Bei Fragen zur Anrechenbarkeit gewĂŒnschter Module und zur KlĂ€rung, wann der beste Zeitpunkt fĂŒr ein Austauschsemester ist, wenden Sie sich bitte an ihre*n Studiengangsleiter*in.â
E. vollstĂ€ndig ausgefĂŒlltes Bewerbungsformular mit allen AnhĂ€ngen fristgerecht einreichen
Wie gehts dann weiter?
F. Nominierung: Auswahl fĂŒr eine ERASMUS+Förderung nach Sichtung aller eingegangenen Bewerbungen und Information der ausgewĂ€hlten Bewerber*innen und der jeweiligen Partnerhochschule
G. Registrierung an der Partnerhochschule fĂŒr ein Auslandssemester inkl. KlĂ€rung der konkreten Modulbelegung und spĂ€teren Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen an der HNEE (u.a. mit Hilfe des Learning Agreements)
H. SelbstÀndige Organisation eines ausreichenden Versicherungsschutzes (Unfall-, Haftpflicht-, Krankenversicherung). Der DAAD bietet hierzu weitere Informationen.
I. ggf. Auslands-BAföG beim jeweiligen Studierendenwerk beantragen (auch fĂŒr Studierende, die in Deutschland kein BAföG erhalten; frĂŒhzeitig beantragen (möglichst 6 Monate vorher); weitere Informationen hier)
Die ERASMUS+-Förderung ist ein Zuschuss zu den im Ausland anfallenden höheren Lebenshaltungskosten.
Der MobilitÀtszuschuss staffelt sich nach LÀndergruppen, die sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den ZiellÀndern orientieren.
Studierende mit Behinderung und Studierende mit Kind/ern haben die Möglichkeit, einen Zuschuss zu den durch den Auslandsaufenthalt entstehenden Mehrkosten zu beantragen.
LĂ€ndergruppe 1: monatlich mind. âŹ250 und max. âŹ500
DĂ€nemark, Finnland, Frankreich, GroĂbritannien, Irland, Italien, Liechtenstein, Norwegen, Ăsterreich und Schweden
LĂ€ndergruppe 2: monatlich mind. âŹ200 und max. âŹ450
Belgien, Griechenland, Island, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, TĂŒrkei und Zypern
LĂ€ndergruppe 3: monatlich mind. âŹ150 und max. âŹ400
Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Mazedonien, Polen, RumÀnien, Slowakei und Ungarn
1. vor der MobilitÀt
- "Learning Agreement"-Lernvereinbarung. Dieser Vertrag sichert die Anerkennung Ihres Auslandsstudiums
- Höhe und Konditionen Ihrer Förderungwerden im"Grant Agreement"festgehalten
- SelbstÀndige Organisation eines ausreichenden Versicherungsschutzes
- Auszahlung der ersten Rate Ihres ERASMUS+ Stipendiums
2. wÀhrend der MobilitÀt
- Ihre Rechte und Pflichten wÀhrend des Studienaufenthalts im Ausland sind in der ERASMUS+ Charta DE/EN zusammengefasst
- Ăbermittlung Ihrer Immatrikualtionsbescheinigung und einer von der Gasthochschule unterzeichneten Ankunftsbescheinigung an das International Office der HNEE
3. nach der MobilitÀt
- Transcript of Records bzw. Learning Agreement - Seite 7 (von der Gasthochschule unterzeichnet) im International Office der HNEE einreichen
- PrĂŒfung der erreichten ECTS (Transcript of Records bzw. Learning Agreement - Seite 7) durch die Studiengangsleitung und An-erkennung der Leistungen im Learning Agreement - Seite 8
- Verbuchung der Leistungen durch das PrĂŒfungsamt der HNEE
- Einreichen des Online-ERASMUS+-Erfahrungsberichts
- OLS Sprachtest Teil 2
Auszahlung der zweiten Rate Ihres ERASMUS+Stipendiums
Die Sprachenförderung online (OLS) ist Teil des Erasmus+ Programms, um Studierende beim Erlernen und Verbessern von Fremdsprachenkenntnissen zu unterstĂŒtzen.
Die online Sprachenförderung gliedert sich in zwei Komponenten: Je ein verpflichtender Sprachtest vor Beginn, sowie im Anschluss der Erasmus+-MobilitÀt sowie einen optionalen Sprachkurs.
Der Erasmus+ OLS Youtube-Channel der EuropÀischen Kommission bietet zusÀtzliche Informationen.
Mit Ausnahme von Muttersprachlern mĂŒssen Erasmus+ Studierende zwei OLS Sprachtests ablegen:
Der erste Sprachtest wird vor Beginn der MobilitĂ€t, wĂ€hrend der zweite Sprachtest zum Ende der MobilitĂ€t abgelegt wird. Mit diesen verpflichtenden Sprachtests vor und nach einer MobilitĂ€t soll die Entwicklung der sprachlichen Fertigkeiten gemessen und dokumentiert werden â sie dienen nicht als Auswahlkriterium fĂŒr eine Erasmus+ Förderung.
Das System funktioniert vollstÀndig elektronisch: den Zugang zu Sprachtests und ggfs. Sprachkursen erhalten Studierende per Email.
Kontakt
âââââââManuela Pelz
+49 (0) 3334 657-148
Finja Schmalz
+49 (0)3334 / 657 - 137
Sprechzeiten:
dienstags von 11:30 bis 12:30 Uhr sowie wÀhrend der Vorlesungszeit zusÀtzlich von 13:30 bis 15:00
Stadtcampus, Haus 5, Raum 05.011, Erdgeschoss, rechts